Schnell & Einfach

KFZ Online in 2 Minuten abmelden

Keine Warteschlange und Papierkram. In 2 Minuten Auto abmelden und Abmeldebescheinung automatisch erhalten & ohne Registrierung

Kennzeichen eingeben und abmelden

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Nummernschild Eingabe
EU Flag D
Bundesland Bild

So funktioniert die Abmeldung

1

Fahrzeugidentnummer

Sie brauchen die 17-Stellige Nummer vom Fahrzeugschein Teil 1 unter dem Buchstaben E.

2

Sicherheitscode

Der Code auf der Rückseite des Fahrzeugscheins muss freigerubbelt und angegeben werden

3

Kennzeichen

Der Code vom Kennzeichen unter der Plakette muss freigerubbelt und angegeben werden

Fertig

Das wars schon, den Rest erledigen wir. Sobald der Prozess abgeschlossen ist (im Schnitt dauert das 15 Minuten bis 1 Tag) werden wir Ihnen per E-Mail Ihre Abmeldebescheinigung schicken. Bei Problemen kontaktieren wir Sie per E-Mail

Jetzt Kennzeichen abmelden

Häufig gestellte Fragen

Die Online-KFZ Abmeldung ist ein schneller Prozess. Nach Eingabe des Kennzeichens werden Sie um 4 Nummern Ihres Autos gebeten, schicken den Antrag ab und Ihr Auto ist sofort abgemeldet.

Sie benötigen:
– Ihren Fahrzeugschein
– Ihre beiden Kennzeichen

Ja, jedes Fahrzeug kann bei der KFZOnlineStelle.de online abgemeldet werden, welches ab dem 01.01.2015 zugelassen oder umgemeldet wurde.

Nach der Abmeldung wird umgehend die Kfz-Steuer-Behörde und die Versicherung über die Abmeldung benachrichtigt. Ab dem Moment entstehen dadurch keine Kosten mehr für Sie.

Bei einer fehlerhaften Angabe Ihrerseits kann die Abmeldung nicht ausgeführt werden. Sie werden deshalb von der KFZOnlineStelle.de per E-Mail kontaktiert und um die richtigen Angaben gebeten.

Nach Absendung des Abmelde-Formulares erhalten Sie innerhalb von wenigen Minuten die Abmeldebescheinigung per E-Mail. In wenigen Fällen kann es bis zu 1 Tag dauern.

Ja, sobald Sie das Abmelde-Formular ausgefüllt haben erhalten Sie innert weniger Minuten die Abmeldebescheinigung per E-Mail. In wenigen Fällen kann es bis zu 1 Tag dauern.

Nein. Durch die Abmeldung wird die KFZ-Steuer-Behörde und Versicherung benachrichtigt. Sie müssen nichts weiter tun.

Ja, hierfür müssen Sie den normalen Zulassungsweg für ein KFZ wieder durchlaufen.

Ja, sofern sie über den Fahrzeugschein und die Kennzeichen verfügen ist dies möglich.